1. Allgemeine Berufspflichten
1. GSD/Ü üben ihren Beruf unabhängig,
professionell, gewissenhaft, unparteiisch und verschwiegen aus. Sie haben
sich der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung und die Aufgabe
der Dolmetschenden und Übersetzenden erfordern, würdig zu erweisen.
2. Des Weiteren dürfen sie das
Ansehen ihres Berufsbildes
und des Berufsstandes
nicht gefährden. Dies gilt aber insbesondere bei der täglichen Berufsausübung,
auch bei öffentlichen Äußerungen unter Nennung der Berufsbezeichnung.
2. Eigenverantwortlichkeit
1. GSD/Ü üben ihre Tätigkeit in
eigener Verantwortung aus. Dies erfordert, dass die Berufsangehörigen
sich ein eigenes Urteil bilden und ihre Entscheidung selbst treffen. Dies
gilt auch für die Tätigkeit von angestellten GSD/Ü.
2. GSD/Ü können eine
Pflichtverletzung nicht damit entschuldigen, dass sie nach der Weisung
eines/r Dritten, insbesondere eines Auftraggebers oder einer
Auftraggeberin gehandelt hätten.
3. Fort- und Weiterbildung
GSD/Ü tragen durch Fort-
und Weiterbildung für den Erhalt und die Erweiterung ihrer
beruflichen Qualifikation Sorge.
4. Auftragsannahme und
Auftragsablehnung
1. GSD/Ü sind in der Annahme eines
Auftrags frei.
2. GSD/Ü nehmen nach bestem Wissen
und Gewissen nur solche Aufträge an, bei denen sie ihre berufliche Unabhängigkeit
nicht gefährdet sehen.
3. GSD/Ü werden nicht tätig, wenn
sie in einer strittigen Angelegenheit bereits von anderen Beteiligten in
Anspruch genommen wurden oder werden und wenn sie dadurch in eine
Interessenkollision geraten.
4. GSD/Ü werden nicht tätig, wenn
sie sich bei ihrer Tätigkeit genötigt sehen, gegen ihre Berufspflicht,
das Gesetz oder die Berufs- und Ehrenordnung zu verstoßen.
5. Die Ablehnung eines Auftrags erklären
GSD/Ü unverzüglich.
5. Auftragserfüllung
1. GSD/Ü handeln bei der
Auftragserfüllung nach bestem Wissen und Gewissen.
2. GSD/Ü werden nur in solchen
Sprachen, Sprachvarianten, Kommunikationssystemen sowie Sachgebieten tätig,
in denen sie über ausreichende Kenntnisse verfügen bzw. sich diese im
Rahmen der Vorbereitung verschaffen können. Auch tragen sie dafür Sorge,
dass sie die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Arbeitstechniken
beherrschen. Sobald GSD/Ü erkennen, dass ein Auftrag ihre derzeitigen Fähigkeiten
übersteigt, bringen sie dies allen Beteiligten zur Kenntnis.
3. GSD/Ü halten ihre
Terminvereinbarungen ein. Ist ihnen dies aus zwingenden Gründen nicht möglich,
so informieren sie die Beteiligten rechtzeitig und pünktlich und bemühen
sich um gleichwertigen Ersatz.
6. Verschwiegenheit
1. GSD/Ü verpflichten sich, über
alles, was ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit anvertraut worden oder
bekannt geworden ist, Verschwiegenheit zu wahren, soweit nicht das Gesetz
oder Grundsätze der Rechtsprechung Ausnahmen zulassen.
2. Diese Verpflichtung besteht nach
der Beendigung des Auftrags fort und gilt auch gegenüber denjenigen,
denen die betreffenden Tatsachen bereits von anderer Seite mitgeteilt
worden sind.
3. Von der Pflicht zur
Verschwiegenheit kann nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen entbunden
werden.
7. Kollegialität
1. GSD/Ü dürfen das Ansehen ihres
Berufsstandes durch ihr Verhalten nicht gefährden. Sie enthalten sich
unsachlicher Angriffe auf die Person anderer Berufsangehöriger in Wort
und Schrift.
2. Sie bewahren bei der Beurteilung
der Leistung und Honorargestaltung ihrer Berufskolleg/inn/en taktvolle Zurückhaltung.
Kritik an einer fehlerhaften Arbeit ist ohne Schärfe und zunächst gegenüber
der betroffenen Kollegin bzw. dem betroffenen Kollegen vorzubringen.
8. Wettbewerb
1. GSD/Ü enthalten sich jeglicher
Form unlauteren Wettbewerbs.
2. GSD/Ü enthalten sich aller Maßnahmen,
die geeignet sind, Berufskolleg/inn/en aus einem Auftrag zu verdrängen.
3. Sie versuchen nicht,
Mitbewerber/innen zu verdrängen, indem sie die üblichen Honorarsätze
planmäßig und gezielt unterbieten.
4. GSD/Ü verwenden nur solche
Berufsbezeichnungen und Titel, zu deren Führung sie nach dem Bestimmungen
der Gesetze berechtigt sind. Sie benutzen keine irreführenden Titel.
***
[lt.
Verbandsbeschluss die für die Mitglieder des Bundesverbandes der Gebärdensprachdolmetscher/innen
Deutschlands [BGSD] e.V. verbindliche Berufs- und Ehrenordnung]